Der Flughafen München erhebt für die Benennung von „bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen" sowie für Änderungen der Daten derzeit keine Aufwandsentschädigung.
Es ist jedoch zu beachten, dass für Schulungen sowie für evtl. notwendige Anpassungen in den Betriebsbereichen zur Erfüllung der geforderten Sicherheitsstandards Kosten anfallen.